Aktuelle Informationen zu den Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Patient*innen, sehr geehrte Angehörige,
leider mussten wir im vergangenen Jahr feststellen, dass die Therapietermine häufig nicht
als verpflichtend und nicht als regelmäßige Einheiten sinngebend, wahrgenommen werden.
Immer wieder kommt es vor, das Termine vergessen werden, sie sehr kurzfristig abgesagt
werden und stetig verschoben werden. Dies nimmt uns nicht nur die Möglichkeit, Ihnen und
Ihren Angehörigen adäquate Therapie zu bieten, es behindert auch eine gute Organisation
und Planung unserer Therapieplätze.
Sie unterschreiben zu Beginn der Behandlung bei uns, dass Sie darüber in Kenntnis gesetzt sind, in einem Zeitraum außerhalb von 24 Stunden bis zum Behandlungsbeginn abzusagen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, werden wir Ihnen ein Ausfallhonorar/Schadenersatzzahlung in Höhe von 40€ in Rechnung stellen.
Wir bitten Sie dringlich, die Termine der ergotherapeutischen Behandlung ernst zu nehmen,
denn nur eine regelmäßige und aktive Mitarbeit ermöglichen einen Therapieerfolg.
Sollten es Aufgrund von Krankheit (oder eines positiven Covid-19 Tests) zu einer kurzfristigen
Absage kommen, bitten wir Sie, ein Attest vorzulegen.
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